Erfüllt Ihr Webauftritt die Anforderungen an den Datenschutz?
Als aktuelles Beispiel wurden im Jahr 2022 / 2023 bundesweit Privatpersonen und Kleingewerbetreibende per Anwaltschreiben abgemahnt, die auf Ihren Webseiten sogenannte „Google Fonts“ eingesetzt haben. Über 2.000 Webseitenbetreiber haben daraufhin den geforderten Schadenersatz gezahlt, was nicht hätte sein müssen. Gleiches Vorgehen gab es von sog. Abmahnkanzleien schon zu anderen Themen.
Wir bieten unseren Kunden einen Service, mit dem wir Datenschutzerklärungen, Impressum und Cookiehinweise rechtskonform erstellen und aktualisieren.
Halten Sie rechtliche Vorgaben nicht ein, so kann Ihr Webauftritt abmahngefährdet sein. Fragen Sie daher nach unserem Datenschutzpaket für Ihre Webseite oder Onlineshop!
