Erfüllt Ihr Webauftritt die Anforderungen an den Datenschutz?

Im Jahr 2022 / 2023 wurden bundesweit Privatpersonen und Kleingewerbetreibende per Anwaltsschreiben abgemahnt, die auf Ihren Webseiten sogenannte „Google Fonts“ eingesetzt haben. Über 2.000 Webseitenbetreiber haben daraufhin den geforderten Schadenersatz gezahlt, was nicht hätte sein müssen. Gleiches Vorgehen gab es von anderen Abmahnkanzleien schon zu anderen Themen.

Wir bieten unseren Kunden einen Service, mit dem wir Datenschutzerklärungen, Impressum und Cookiehinweise rechtskonform erstellen und fortlaufend aktualisieren.

Halten Sie rechtliche Vorgaben nicht ein, so kann Ihr Webauftritt abmahngefährdet sein.

Fragen Sie daher nach unserem Datenschutzpaket für Ihre Webseite oder Onlineshop!